1. Unsere Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Unseren Bestimmungen widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert, außer sie werden von uns schriftlich bestätigt. Für ein Zuwiderhandeln gegen unsere Transportbedingungen und daraus resultierenden Folgen, Kosten oder Schäden halten wir Sie in vollem Umfang uneingeschränkt haftbar.
  2. Sie sind gegenüber dem Absender verpflichtet, Dokumente und Auskünfte zu prüfen oder zu besorgen. Sie sind für die ordnungsgemäße Verstauung und Sicherung der Güter auf dem Fahrzeug verantwortlich. Stückzahlmäßige Übernahme ist vereinbart. Sie haften für Überladung jeglicher Art.
  3. Mit Zustandekommen dieses Transportauftrages bestätigen Sie, dass Sie eine CMR-Versicherung in ausreichendem Maße, Versicherungssumme mindestens € 300.000,-, eingedeckt haben. Die Haftung nach Art. 29 CMR ist mitversichert. Die Versicherungsprämien sind rechtzeitig und vollständig bezahlt.
  4. Sie führen den Transportauftrag persönlich aus. Sie bestätigen uns hiermit, dass Sie über die entsprechenden Konzessionen, Genehmigungen und Lizenzen verfügen. Eine Weitergabe dieses Transportauftrages an Dritte bzw. an Subfrächter oder Subunternehmer ist ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung nicht zulässig.
  5. Sie bestätigen uns hiermit, dass der von Ihnen eingesetzte Fahrzeuglenker die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes voll und ganz erfüllt und im Besitz einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ist. Durch die Annahme dieses Transportauftrages verpflichten Sie sich, bei der Ausführung der Beförderung alle Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes und die sonstigen anwendbaren Vorschriften, insbesondere auch jene der Europäischen Union über den Güterbeförderungsverkehr auf der Strasse, zu befolgen und haben uns für Verzögerungen in – oder die Nichtausführung der Beförderung aufgrund des Verstoßes gegen – oder die Nichtbefolgung von – Bestimmungen durch Sie für alle daraus erwachsenden Ansprüche schad- und klaglos zu halten und zu stellen. Der ordnungsgemäße Zustand der eingesetzten Fahrzeuge ist durch Sie sicherzustellen.
  6. Lade- und Entladezeiten gelten als FIX-TERMINE (CMR-Termingut bzw. Terminauftrag) und sind 100%ig einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen kann der gesamte Auftrag storniert und voller Schadenersatz verlangt werden. Die Entladung der Ware darf nur an die im Frachtbrief angegebenen Empfängeradresse oder Anlieferadresse erfolgen. Wenn die Angaben im Frachtbrief von unserem Auftrag abweichen, muss dies vor Ausführung mit uns abgestimmt werden. Bei Problemen, Unfällen oder sonstigen Transportverzögerungen, Schäden an der Ladung oder Ablieferhindernissen sind wir sofort telefonisch oder schriftlich zu verständigen. Ohne unsere Weisung haben weitere Schritte zu unterbleiben.
  7. Der Fahrer ist verpflichtet, sich während seiner Pausen ausschließlich auf bewachten und abgesicherten Parkplätzen aufzuhalten.
  8. Je 24 Stunden für Be- und Entladung sind frei von Standgeldforderungen. Weiters werden Stehzeitforderungen ausschließlich nach vorhergegangener, schriftlicher Vereinbarung akzeptiert und müssen mit einer firmenmäßigen Bestätigung durch den Absender/Empfänger, welche Datum und Uhrzeit beinhalten, übersendet werden.
  9. Wenn Palettentausch vereinbart ist, sind diese unverzüglich zu tauschen. Bei Nichttausch bzw. Nichtrückführung binnen 14 Tagen verrechen wir € 14,50 pro Palette, die mit Ihrer Frachtrechnung aufgerechnet und in Abzug gebracht wird. Nachträglich beigebrachte Palettenscheine können nicht mehr akzeptiert werden.
  10. Nachweisliche Stornierungen unseres Kunden entbinden uns von der Leistung von Ausfallskosten oder anderem Schadenersatz.
  11. Frachtrechnungen in 2-facher Ausfertigung werden ausschließlich unter Angabe unserer Pos-Nr. und unter gleichzeitiger Vorlage der originalbestätigten Frachtbriefe bzw. CMR-Frachtbriefes sowie des Original-Lademittelscheines des Absenders und einer Transportauftragskopie zur Zahlung fällig.
  12. Unser Zahlungsziel ist 45 Tage nach Rechnungseingang zum Monatsultimo oder innerhalb von 7 Tagen unter Abzug eines Skontos in Höhe von 3 %.
  13. Strenger Kundenschutz zu unseren Gunsten und Neutralität gelten als vereinbart. Eine Verletzung des Kundenschutzes berechtigt uns zur Geltendmachung einer schadensunabhängigen und nicht dem richterlichem Mäßigungsrecht unterliegenden Pönalezahlung von € 10.000,-, wobei die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten bleibt.
  14. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der AÖSP (Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen) jeweils neuester Stand, sowie der CMR, wobei diese ausdrücklich als vereinbart gelten. Weiters gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir gegen sämtliche ihrer Forderungen aufrechnen können. Der § 32 AÖSP gilt somit einvernehmlich als abbedungen.
  15. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz unserer Gesellschaft A-6330 Kufstein vereinbart.